Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verkauf) der Höga-Pharm e. K.

Definitionen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden nachstehende Begriffe, einschließlich ihrer Pluralformen mit folgender Bedeutung:

  1. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  2. Unternehmer im Sinne der AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Käufer im Sinne der AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  4. Verkäufer im Sinne der AGB ist die Höga-Pharm e. K.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB regeln den Verkauf von Produkten durch die Höga-Pharm e. K. Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an Höga-Pharm e. K. aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an Höga-Pharm e. K. erklären Sie sich mit der Verwendung dieser AGB auf Ihre Bestellung einverstanden.
  2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die im eShop angebotenen Waren des Verkäufers stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, seinerseits verbindliche Angebote abzugeben und sind daher freibleibend und unverbindlich.
     
    Die Bestellung des Käufers stellt ein bindendes Angebot dar, dass der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann (Annahme). Sollte die bestellte Ware nicht verfügbar sein, wird der Verkäufer die Annahme des Angebots unverzüglich ablehnen.
     
  2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Verkäufers zustande.
  3. Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Zugangsbestätigung der Bestellung ist keine Auftragsbestätigung.
  4. Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Weg, werden Vertragstext sowie diese AGB in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Käufers per E-Mail zugesandt.

 

§ 3 Liefergebiet, Lieferfrist, Teillieferungen

  1. Lieferungen erfolgen nur innerhalb der EU.
  2. Hat der Verkäufer Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Auftragserteilung gemacht, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Käufer etwaige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den von ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  4. Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

 

§ 4 Preise, Fälligkeit, Aufrechnung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Ist der Käufer Verbraucher, so enthalten die angezeigten Preise die gesetzliche Umsatzsteuer (Bruttopreise). Ist der Käufer Unternehmer, so werden die Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (Nettopreise) angezeigt.
     
    Trotz unserer größten Bemühungen kann einmal ein Produkt in unserem Angebot mit einem falschen Preis ausgezeichnet sein. Wir überprüfen die Preise, wenn wir Ihre Bestellung bearbeiten und bevor wir die Zahlung belasten. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet und der korrekte Preis höher ist als der Preis auf der Website, werden wir Sie vor dem Versand der Ware kontaktieren, um zu fragen, ob Sie das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder die Bestellung stornieren wollen. Sollte der korrekte Preis eines Produkts niedriger sein als der von uns angegebene Preis, werden wir den niedrigeren Betrag berechnen und das Produkt zusenden.
     
  2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 5 Widerrufsrecht

Ist der Käufer Verbraucher, so gilt folgende Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Höga-Pharm e. K.
Inhaberin Gabriele Höcherl
Gutmaninger Straße 17
93413 Cham
Telefon 09971/99686-0
Telefax 09971/99686-33
E-Mail info@hoega.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
  • zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Höga-Pharm e. K.
Inhaberin Gabriele Höcherl
Gutmaninger Straße 17
93413 Cham
Telefax 09971/99686-33
E-Mail info@hoega.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

§ 6 Gefahrenübergang

  1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
  2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.
  3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  4. Soweit eine Lieferung an den Käufer nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Käufers passt oder weil der Käufer nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Käufer mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Käufer die Kosten für die erfolglose Anlieferung.

 

§ 7 Haftung für Mängel, Mängelanzeige, Rügepflicht gemäß § 377 HGB

  1. Ist ein Kaufgegenstand mangelhaft, so kann der Käufer zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung).
  2. Ist der Käufer Verbraucher, so kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
  3. Ist der Käufer Unternehmer, so leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache.
  4. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
  5. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt), den Kaufpreis mindern (Minderung) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Käufer Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktritt zu. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten.
  6. Ist der Käufer Unternehmer und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so muss er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen sein. Bei Verstoß gegen diese Pflicht sind Mängelrechte gemäß § 377 HGB gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
  7. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 8 Haftung für Schäden, Garantie und Zusicherung

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer, seinen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere
  • in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • wegen Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
  • nach dem Produkthaftungsgesetz
 
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.
  1. Die verbleibende Schadensersatzhaftung ist in Fällen der groben Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Eine Garantie oder Zusicherung im Sinne einer Haftungsverschärfung oder Übernahme einer besonderen Einstandspflicht gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.

 

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt:
     
    Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Verbraucher verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige an den Verkäufer, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zu Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat.
    Der Verbraucher verpflichtet sich, den Gegenstand ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen Ist. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Verbraucher.
     
     
  2. Für den Fall, dass der Käufer Unternehmer ist, gilt:
     
    • Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Unternehmer vor. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Unternehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den verkauften Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Unternehmers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
    • Der Unternehmer ist verpflichtet, den verkauften Gegenstand pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Unternehmer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen- und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
    • Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt an den Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verkäufer verlangen, dass der Unternehmer an den Verkäufer die abgetretenen Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    • Die Verarbeitung oder Umbildung des verkauften Gegenstands durch den Unternehmer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
    • Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer an den Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
    • Der Unternehmer tritt an den Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    • Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

 

§ 10 Datenschutz, SCHUFA

  1. Der Käufer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes ausführlich unterrichtet worden (siehe „Datenschutz“).
  2. Der Käufer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu (siehe „Datenschutz“).
  3. Im Zuge der Bearbeitung der Bestellung wird über den Käufer eine Anfrage bei der SCHUFA vorgenommen. Der Käufer erhebt dagegen keinen Widerspruch.

 

§ 11 Änderungen der AGB

  1. Wir behalten uns das Recht vor, Änderungen an unserer Website, Regelwerken, Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Auf Ihre Bestellung finden jeweils die AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt Ihrer Bestellung in Kraft sind, es sei denn eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich (in diesem Fall sie auch auf Bestellungen Anwendung finden, die Sie zuvor getätigt haben). Falls eine Regelung in diesen AGB unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar ist, gilt diese Regelung als abtrennbar und beeinflusst die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Regelungen nicht.
  2. Unsere Kontaktinformationen sind:

 

Höga-Pharm e. K.
Inhaberin Gabriele Höcherl
Gutmaninger Straße 17
93413 Cham
Telefon 09971/99686-0
Telefax 09971/99686-33
E-Mail info@hoega.de
Homepage www.hoega.de
Handelsregister Amtsgericht Regensburg
Registernummer HRA 4878
Umsatzsteuer ID DE 132 380 811

 

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.